Alter Löschschaum verboten

Ab 27. Juni 2011 dürfen alte Löschschäume nicht mehr verwendet werden wenn sie PFOS enthalten.
Das betrifft lt. § 8a Chemikalien-Verbots-Verordnung aus 2003 Bestände, die vor 27. Dezember 2006 in Verkehr gesetzt wurden und Perfluoroktansulfonate und/oder chemisch eng verwandte Substanzen enthalten.

Nicht alle Hersteller garantieren für die Unbedenklichkeit ihrer Produkte wenn es um Chargen vor 2007 geht.
Das Umweltbundesamt bietet derzeit eine Aktion an, um Löschschaumbestände auf ihre weitere Einsatzfähigkeit prüfen zu lassen.
Sollte allerdings PFOS in diesem Beständen enthalten sein, müssen diese entsorgt werden!

Für Rückfragen: Dr. Margit Bernroitner, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon: 01/313 04 5213