Waldbrandgefahr - 2. Waldbrandverordnung 2022

Aufgrund der Hitze und Trockenheit in den Wäldern besteht hohe Waldbrandgefahr, die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld hat deshalb eine 2. Waldbrandverordnung in diesem Jahr erlassen!
Übertretungen dieser Verordnung ziehen Geldstrafe in der Höhe bis zu € 7.270,00 oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen mit sich.

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Auszug aus der Verordnung:
In allen Wäldern des Verwaltungsbezirkes Lilienfeld und in dessen Gefährdungsbereich (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie jegliches Feuerentzünden, das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, sowie die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, verboten.
Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie z. B. Zündhölzer und Rauchwaren) sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen.

Hinweis:
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Ergänzung:
Im Klartext heißt das, dass zwar Spazierengehen oder Ausüben diverser Sportarten im Wald von der Behörde her nicht verboten ist, aber Rauchen oder ein Lager- oder Grillfeuer zu machen ist strengstens verboten. Auch das Abbrennen eines Feuerwerks als auch einzelner Feuerwerkskörper ist aufgrund der Trockenheit verboten.
Das Glasflaschen oder Scherben im Wald nicht weggeworfen werden dürfen, sollte für jedermann /-frau bereits logisch sein. Es sollte NICHTS "einfach so" weggeworfen sondern ordnungsgemäß entsorgt werden! Auch Getränkedosen können bei direkter Sonneneinstrahlung extrem heiß werden und zu einem Brand führen.
Im eigenen Garten zu grillen ist natürlich nicht verboten, sollten sich jedoch Bäume oder Gestrüpp in unmittelbarer Nähe des Grillers oder Grillfeuers befinden ist höchste Achtsamkeit geboten. Sollte ein Wald an den Garten angrenzen oder stärkerer Wind aufkommen wäre es derzeit ratsam auf das Grillen aus Sicherheitsgründen zu verzichten. Ein bereitliegender gefüllter Gartenschlauch könnte hier natürlich auch sehr von Vorteil sein sollte wirklich was passieren.

Weiters ist zu beachten das Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras oder Stoppelfeldern abgestellt werden da der Katalysator an der Unterseite eines PKW`s, oder auch die Auspuffanlage an Mopeds oder Motorrädern, sehr heiß werden und die trockene Vegetation in Brand stecken könnten.

Eine nicht zu unterschätzende Gefahr stellen heiße Maschinen oder Geräte bei der Waldarbeit dar - eine Motorsäge wird am Auspuff sehr schnell sehr heiß, diese auf den trockenen Waldboden abgestellt kann schnell zu einem Waldbrand führen.

Zur Erklärung:
Der wochenlang andauernde Waldbrand im Oktober 2021 im Bereich Hirschwang, die Feuerwehren des Bezirkes Lilienfeld waren dabei ebenfalls im Einsatz, wurde von einem Lager- oder Grillfeuer in der Nähe eines Wanderweges ausgelöst. Auch der Waldbrand am Hainfelder Kirchenberg, im April 2019, wurde vermutlich von einer achtsam weggeworfenen Zigarette ausgelöst.

Auch wenn die Feuerwehren Niederösterreichs mit eigenen Waldbrandgruppen und Sonderfahrzeugen sehr gut aufgestellt, ausgerüstet und für den Waldbrandeinsatz ausgebildet sind - was leider auch bereits oft genug Einsatzmäßig gebraucht wurde - können Waldbrände meist im Vorfeld schon zu vermieden werden. Sie zu vermeiden ist besser als sie löschen zu müssen. 

Über eine Webseite der EU kann über das Projekt "EFFIS" jederzeit über die vorherrschende Waldbrandgefahr Einsicht genommen werden. LINK

Link zur gesamten Verordnung der BH Lilienfeld

Text: Auszug aus der 2. Waldbrandverordnung ergänzt durch EHBI Christian Teis (Presse 11), BFKDO Lilienfeld
Fotos: Archiv BFKDO Lilienfeld

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