Verordnung der BH Lilienfeld zur aktuellen Waldbrandgefahr

Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung von Waldbränden - Verordnung 2019

V E R O R D N U N G

Die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, i.d.g.F. zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an:

In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Lilienfeld und in dessen Gefährdungsbereich (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten!

  • bh

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Besichtigung Rosenbauer

Am 25.01.2019 wurde durch ASB Werner Steinacher eine Fahrt zur Fa. Rosenbauer nach Linz-Leonding organisiert.
8 Mitglieder des Bezirkes Lilienfeld nahmen daran teil.

  • RB 0006
  • RB 0015

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Verordnung der BH Lilienfeld zur aktuellen Waldbrandgefahr

Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung von Waldbränden - Verordnung 2018

V E R O R D N U N G

Die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, i.d.g.F. zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an:

In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Lilienfeld und in dessen Gefährdungsbereich (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten!

  • waldbrand

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LFLB 2019 - Stab der Bewerbsleitung vor Ort

Am Dienstag den 20. März 2018 traf sich der Stab der Bewerbsleitung mit Bezirks- und Abschnittskommanden und dem Kommando der FF Traisen im FF Haus Traisen um die wichtigsten Entscheidungen für die Landesfeuerwehrleistungsbewerbe 2019 in Traisen vorzubereiten.

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